AZ Aufzugstechnik Ingenieurbüro Anne Zerno Hamburg
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Sicherer Betrieb

Aufzüge sicher betreiben

Sorgenfreier Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen dank maximaler Sicherheit

 Der Betrieb von Aufzugsanlagen erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, regelmäßiger Wartungsmaßnahmen und das Umsetzen einer sicheren Verwendung nach dem Stand der Technik. Als Betreiberin oder Betreiber einer Aufzugsanlage tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit der Nutzer und die Betriebsbereitschaft der Anlage! Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet ihnen das AZ. Ingenieurbüro für Aufzugstechnik umfassende Dienstleistungen im Bereich der Beratung zu Bestandsaufzügen, Wartung, Gewährleistungsabnahmen, Modernisierungen oder Reparaturangeboten.

Aufzüge sicher betreiben: Einhaltung der TRBS 3121 und mehr

  • Durchführung von Inaugenscheinnahmen (Sichtkontrollen)
  • Überprüfung des Wartungszustandes oder Ihres Wartungsvertrages (Normal-, Voll- und Gewährleistungswartungen). Wartungsintervalle sind Abhängigkeit von der Frequentierung, Baujahr, Antriebsart und Nutzung des Aufzuges. Sind Ihre Wartungsintervalle optimal gewählt? Wird die Wartung Ihrer Aufzugsanlage regelmäßig durchgeführt, in der Qualität, die Ihnen zugesichert wurde? Ist ihr Wartungsvertrag noch zeitgemäß und Ersatzteil verfügbar? Eine gute Wartung sorgt für eine hohe Anlagenverfügbarkeit und senkt langfristig Ihre Betriebskosten.
  • Durchführung von Wartungsausschreibungen
  • Prüfung und Bewertung von ReparaturangebotenIhr Reparaturangebot erscheint Ihnen überzogen oder Sie haben Zweifel an der notwendigen Umsetzung? Wir erstellen für Sie eine herstellerunabhängige Einschätzung zur Notwendigkeit und Preis des vorliegenden Angebotes. Auf Wunsch werden Alternativangebote eingeholt und verglichen. Ihr Reparaturangebot bezieht sich auf einen Wasserschaden (z. B. Wasser in der Schachtgrube)? Lassen Sie uns schauen, ob die Reparatur der aufgeführten Bauteile plausibel zum benannten Schadensbild ist. Abhängig vom Reparaturumfang oder Angebotshöhe empfiehlt sich eine Bewertung der Aufzugsanlage, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung.
  • Durchführung von Gewährleistungsabnahmen
  • Begleitung/Unterstützung von ZÜS-Prüfungen und/oder Mängelbeseitigungen (Begleitung von Hauptprüfungen, Änderungsabnahmen, Prüfung von Feuerwehraufzügen, etc.)
  • Prüfung / Klärung: Modernisierung oder Ersatzanlage
  • Erstellung von Betreiberkonzepten für Personen-Umlaufaufzüge (Paternoster)

Sie haben weitere Fragen zum Notruf, Brandschutz, Geräusche, Barrierefreiheit oder zur Dokumentation von Aufzugsanlagen?

Kontaktieren Sie mich gerne. Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihre Verantwortung als Betreiberin oder Betreiber zu erleichtern und Ihnen die Sicherheit zu geben, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben.

„Die vom AZ. Ingenieurbüro für Aufzugstechnik erstellten Gefährdungsbeurteilungen helfen Ihnen, die Sicherheit Ihres Aufzuges dauerhaft zu gewährleisten und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.“

Gefährdungsbeurteilung / Cybersicherheit

Betriebssicherheitsverordnung § 3:

 

Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Jeder Aufzug, unabhängig ob mit oder ohne Personenbeförderung benötigt eine Gefährdungsbeurteilung!

Aufgrund langjähriger Erfahrung und großer Fachexpertise können wir ihren Aufzug herstellerneutral bewerten, optimale Maßnahmen empfehlen und das Risiko eines Cyberangriffs prüfen.

Die Gefährdungsbeurteilung des AZ. Ingenieurbüro beinhaltet ca. 30 Seiten

  •  Technische Daten
  • Gesetzliche Grundlagen und Hinweise
  • Bewertung des allgemeinen Zustandes des Aufzuges und der Wartung
  • Einstufung der Nutzungsart, Frequentierung, Brandfall, Barrierefreiheit, etc.
  • Prüfung der Anlagendokumentation
  • Festlegung der Prüfintervalle und Empfehlung der Wartungsintervalle
  • Überprüfung der Durchführung der Inaugenscheinnahme
  • Auflistung der Aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen/Gebäudeschnittstellen
  • Bewertung der Cybersicherheit
  • Kurzübersicht Ergebnis der Analyse
  • Abgleich mit dem aktuellen Stand der Technik (> 80 Punkte), Darstellung in Tabellenform (übersichtlich und gut lesbar)
  • Bewertung von Abweichungen und Risikoeinstufung (hoch – niedrig)
  • Aufzählung von möglichen Maßnahmen
  • Empfehlung für umzusetzende Fristen
  • Analyse des Umfeldes mit möglichen Maßnahmen
  • Ermittlung notwendiger Maßnahmen und Umsetzungen
  • Empfehlung von Fristen und Kontrollen
  • Aussagekräftige Bilder: vom Aufzug allgemein, Wartungszustand, Abweichungen vom Stand der Technik
AZ Ingenieurbuero Anne Zerno Aufzuege Foerdertechnik Hamburg GBU

„Vertrauen Sie auf meine Expertise für einen sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage.“

Cybersicherheit nach TRBS 1115 und 1115-1

Was bedeutet Cybersicherheit in der Aufzugs- und Fördertechnik?

 

Cybersicherheit (im Sinne dieser TRBSen): Schutz sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen (Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen), die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung einer überwachungsbedürftigen Anlage (Aufzug) eingesetzt werden.

Cyberbedrohung: möglicher Umstand, ein mögliches Ereignis oder eine mögliche Handlung, der/die Netz- und Informationssysteme, die Nutzer dieser Systeme und andere Personen schädigen, stören oder anderweitig beeinträchtigen könnte. Die Cybersicherheitsmaßnahmen sind vor erstmaliger Verwendung jeder Aufzugsanlage durch den Betreiber zu prüfen. Sie müssen geeignet und funktionsfähig sein. Das bedeutet, dass jeder Aufzug, auch Bestandsanlagen – egal wie alt, eine Dokumentation zur Cybersicherheit benötigen.

Es müssen:
Hardware, Software, Daten/Informationen, Schnittstellen
sowie die mit ihrer Verwendung verbundenen Prozesse, Richtlinien, Organisationen sowie
Personen, IT/OT-Umgebung geprüft und bewertet werden.

Sicherheitskomponenten müssen erfasst, möglich Bedrohungen beschrieben, notwendige Maßnahmen ermittelt und Fristen gesetzt werden. Zusätzlich muss im Bedarfsfall ein Notfallmanagement erarbeitet werden und Personen und Zeitabstände für regelmäßige Kontrollen festgelegt werden.

Ein Thema, dass aktuell viel diskutiert wird in der Aufzugswelt.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne an.

Sie haben noch keine Dokumentation zur Cybersicherheit vorliegen? Das AZ. Ingenieurbüro für Aufzugstechnik unterstützt Sie bei der Erstellung einer nachvollziehbaren und plausiblen Dokumentation zur Cybersicherheit Ihrer Aufzugsanlagen.

Fordern Sie noch heute eine individuelle Beratung an und lassen Sie uns gemeinsam den sicheren und reibungslosen Betrieb Ihrer Aufzugsanlage erörtern.